Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2002 - IX ZB 28/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10182
BGH, 11.07.2002 - IX ZB 28/02 (https://dejure.org/2002,10182)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2002 - IX ZB 28/02 (https://dejure.org/2002,10182)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - IX ZB 28/02 (https://dejure.org/2002,10182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Grundsätzliche Bedeutung - Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Subsumtionsfähiger Tatbestand - Rechtsschutzbedürfnis - Verfahrensfehler - Insolvenz

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 7; ; InsO § 88; ; BGB § 574 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7; ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Insolvenz-Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.10.2009 - IX ZA 38/09

    Bestellung eines Prozesspflegers für die Durchführung einer

    Der Antrag des Schuldners, ihm gemäß § 57 ZPO einen Prozesspfleger für die Durchführung einer Nichtigkeits- und Restitutionsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2002 - IX ZB 28/02 - zu bestellen, wird abgelehnt.

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 11. Juli 2002 - IX ZB 28/02 - die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 17. Januar 2002 als unzulässig verworfen.

  • OLG München, 21.04.2016 - VA-Not 2/14

    Versagung einer Erlaubnis für die Weiterführung der Amtsbezeichnung "Notar a. D."

    Die vom Kläger hiergegen erhobene Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.07.2002, Az. IX ZB 28/02, (juris) als unzulässig verworfen.

    Der Antrag des Klägers, ihm gemäß § 57 ZPO einen Prozesspfleger für die Durchführung einer Nichtigkeits- und Restitutionsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2002, Az. IX ZB 28/02, zu bestellen, ist vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.10.2009, Az. IX ZA 38/09, (juris) abgelehnt worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht